Energiekostenzuschüsse – Antragstellung

Lt. Beschluss des nieders. Landtags werden die Sportvereine in der Energiekrise mit 30 Millionen Euro unterstützt.

Ab dem 16.01.2023 könnt Ihr entsprechende Anträge über das LSB-Förderportal im Intranet stellen.

Bezuschusst werden die gestiegenen Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung (alle Energieträger) sowie gestiegene Nutzungsentgelte (z. B. für die Anmietung von kommunalen Sporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter) im Zeitraum Okt. 2022 bis Sept. 2023.

Die Kostensteigerung muss dabei in allen Fällen auf die höheren Energiepreise zurückführen sein. Gefördert werden bis zu 70 % der dargestellten Ausgabensteigerungen.

Nach positiver Prüfung des Antrags erhaltet Ihr zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % durch den LSB. Nach Erhalt der Energieausgabenrechnung bzw. nach Abrechnung der Nutzungsstunden teilt Ihr dem LSB die tatsächlich entstandenen Energie- bzw. Nutzungsausgaben mit. Auf Basis dieser Angaben erfolgt eine abschließende Berechnung der tatsächlich entstandenen Mehrausgaben durch den LSB mit anschließender Auszahlung des Restbetrages oder bei Überkompensation mit einer Rückzahlung.

Nähere Informationen entnehmt Ihr bitte dieser Richtlinie.

Für Fragen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung stehen wir Euch gerne zur Verfügung.