Sportstättenbau

Auch im Jahr 2027 stehen für den Bereich des StadtSportBundes Emden wieder Sportstättenbaumittel für Instandsetzungen, Sanierungen und Erweiterungen von Sportstätten zur Verfügung.

Die Anträge auf Förderung können nur digital gestellt werden.
Hierfür ist eine Zugangsberechtigung zum Förderportal des LSB (Intranet) erforderlich.
Informationen und Hinweise zur digitalen Antragstellung sind hier ersichtlich.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie / Euch gerne, wie bisher, auch bei der digitalen Antragstellung.
Einfach telefonisch melden unter: 04921-40873.

Aufgrund der neuen Richtlinie des LandesSportBundes Niedersachsen e. V., die ab dem 01.01.2026 gültig ist, gibt es zahlreiche Vereinfachungen.

Förderungen / Zuschüsse:

  • 40 % Förderung bei Bestandssicherungsmaßnahmen – vom LSB
  • Von der Stadt Emden (über den StadtSportBund) gibt es ebenfalls eine Förderung in Höhe von 30 % der Gesamtkosten.

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Ausgaben der Baumaßnahme mind. 5.000 Euro betragen.

Falls Ihr eine Baumaßnahme plant, bitten wir darum, bis spätestens Anfang Juli 2026 mit uns Kontakt aufzunehmen und uns über die geplante Maßnahme zu informieren. Dabei wäre es von Vorteil, wenn bereits mindestens 2 vergleichbare Angebote vorliegen, die beim Beratungsgespräch für die Finanzierung zugrunde gelegt werden können.

Bei Gesamtkosten über 25.000,00 € ist ein Beratungsgespräch mit uns erforderlich. Das Protokoll zum Beratungsgespräch wird im digitalen Antrag hochgeladen (ohne das Protokoll ist der Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden).

Die vollständigen Unterlagen sind spätestens bis zum 30.09.2026 über das Sportstättenbauförderportal abzusenden. Bitte plant daher vorab genügend Zeit für das Beratungsgespräch ein. Später abgeschickte Anträge können erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden.

Die Förderung aus Sportstättenbaumitteln erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie des LandesSportBundes Niedersachsen e. V.
Wir bitten, diese zu beachten.