Sportstättenbau

Auch im Jahr 2025 stehen für den Bereich des StadtSportBundes Emden wieder Sportstättenbaumittel für Instandsetzungen, Sanierungen und Erweiterungen von Sportstätten zur Verfügung.

Die Anträge auf Förderung können nur digital gestellt werden.
Hierfür ist eine Zugangsberechtigung zum Förderportal des LSB (Intranet) erforderlich.
Der Antrag für die Zugangsberechtigung befindet sich unter dem Menüpunkt „Downloads“.
Bitte den Antrag ausgefüllt per Mail an uns (info@ssb-emden.de) schicken bzw. mit der Post.
Informationen und Hinweise zur digitalen Antragstellung sind hier ersichtlich.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie / Euch gerne, wie bisher, auch bei der digitalen Antragstellung.
Einfach telefonisch melden unter: 04921-40873.

Förderungen / Zuschüsse:

  • 30 % Förderung bei Bestandssicherungsmaßnahmen – vom LSB
  • 35 % Förderung bei Bestandsentwicklungsmaßnahmen – vom LSB
  • Von der Stadt Emden (über den StadtSportBund) gibt es ebenfalls eine Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen.
    Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand des SSB.

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Ausgaben der Baumaßnahme mind. 5.000 Euro betragen.

Falls Sie sich mit einer Sportstättenbaumaßnahme für Ihren Verein befassen, empfehlen wir, im Stadium der Vorplanung frühzeitig in der Geschäftsstelle des StadtSportBundes (04921-40873) nähere Auskünfte einzuholen.

Falls eine Baumaßnahme mit Gesamtkosten über 25.000 Euro geplant wird, bitten wir darum, bis spätestens Anfang Juli 2024 mit uns Kontakt aufzunehmen. Dabei wäre von Vorteil, wenn bereits mindestens 2 vergleichbare Angebote vorliegen, die beim Beratungsgespräch für die Finanzierung zugrunde gelegt werden können. 

Anträge auf Förderung einer Baumaßnahme mit Gesamtkosten unter 25.000 Euro können bis zum 01.11.2024 gestellt werden.

Die Förderung aus Sportstättenbaumitteln erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie des LandesSportBundes Niedersachsen e. V.
Wir bitten, diese zu beachten.