Die Bestandserhebungsdaten können ab dem 20.12.2017 und müssen bis spätestens 31.01.2018 eingegeben werden.
Neu ist, nur für Vereine, die über Sportanlagen und Gebäude verfügen, eine Umfrage zur Erfassung der Anlagen und Gebäude sowie des anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs.
Info´s dazu im Merkblatt unter Pkt. 7 sowie in den Erläuterungen zur Erfassung der Sportanlagen.