Erweitertes Führungszeugnis

Stadtsportbund fördert die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt nimmt auch in der täglichen Arbeit von Landessportbund und Sportjugend Niedersachsen einen immer breiteren Raum ein. Zuletzt wurden im Vorfeld der Leichtathletik-WM in Tokio verschiedene Missbrauchsvorwürfe aus dem Spitzensport öffentlich, die unter anderem auch einen ehemaligen Landestrainer des Niedersächsischen Leichtathletik-Verbandes (NLV) betrafen. Der aktuelle Leitfaden des Landessportbundes und der Landessportjugend sieht es im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen als erforderlich an, von allen im U18-Bereich eingesetzten Übungsleiterinnen und Übungsleitern ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen.

Diesem Ansinnen haben nunmehr auch der Stadtsportbund und die Sportjugend Emden Rechnung getragen, die zu diesem Thema zuletzt eine Umfrage unter allen 55 Mitgliedsvereinen durchgeführt haben. Aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Handhabung haben sich der Stadtsportbund Emden gemeinsam mit dem Förderverein für kommunale Prävention in der Stadt Emden dazu entschlossen, für alle im letzten Quartal 2025 eingeholten Führungszeugnisse die bei der örtlichen Meldebehörde einzuzahlenden Bearbeitungsgebühren für die jeweiligen Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übernehmen.

Ein erweitertes Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das einfache Zeugnis zu geringfügig sind, wie zum Beispiel Erstverurteilungen zu geringfügigen Strafen. Diese Informationen dürfen Vereine unter bestimmten Voraussetzungen abfragen, wenn sie als freie Träger der Jugendhilfe nach § 72a Abs. 2 und 4 des Sozialgesetzbuchs VIII dazu verpflichtet wurden. Zu den Trägern der freien Jugendhilfe zählen mit Jugendhilfemitteln geförderte Vereine.

Mit der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtung der Vereine soll sichergestellt werden, dass sie keine Personen bei der Betreuung von Kindern- und Jugendlichen einsetzen, die rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden. Hierbei handelt es sich vor allem um Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutz- und Fürsorgepflichten sowie Sexualstraftaten. 

Aktuell entsteht für die Abfrage eines jeden erweiterten Führungszeugnisses eine Bearbeitungsgebühr von 13,00 Euro, die von dem jeweiligen Verein für seine ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter bei der Abforderung eines erweiterten Führungszeugnisses zu entrichten ist. In einem vom SSB-Vorsitzenden Peter Bartsch und der Sportjugend-Vorsitzenden Ronja Rohlfs unterzeichneten Schreiben wird allen Emder Mitgliedsvereinen zugesichert, die Bearbeitungsgebühren für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025 abgeforderten Führungszeugnisse zu übernehmen.

„Um dieses sehr sensible aber auch äußerst wichtige Thema bei den Vereinen verstärkt auf die Agenda zu bringen, wollen wir hiermit einen positiven Anreiz für unsere Vereine schaffen, wohlwissend, dass es für viele unserer Vereine schon grundsätzlich schwierig ist, überhaupt geeignete Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu finden“, so der SSB-Vorsitzende Peter Bartsch.