Aktuelle Nds. Verordnung vom 8. Juni 20 für den Sport

Mit der neuen Verordnung gibt es weitere Lockerungen im Sportbereich. Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen ist mit unbegrenzter Personenzahl erlaubt. Inzwischen dürfen auch Sporthallen wieder genutzt werden. Die sportliche Betätigung hat aber weiterhin kontaktlos, mit einem Abstand von 2 Metern zu erfolgen. Der Link zur Verordnung kann auf der nächsten Seite angeklickt werden.
Die Umkleiden und Duschräume dürfen ab sofort wieder genutzt werden. Hier sollte weiterhin besonders auf die Hygiene- und Abstandsregeln geachtet werden.
Die neue Verordnung (Stand: 8. Juni 2020) für den Sportbereich ist hier einzusehen.