Anträge an NBank unverzüglich stellen

Die Anträge im Rahmen der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sind bitte unverzüglich zu stellen. (s. Mail vom 27.03.2020)

Wir bitten die Sportvereine, dem LSB die Entscheidungen über die Anträge umgehend zur Kenntnis zu geben. Diese Informationen sind für die Landes- und Bundesebene wichtig, insbesondere im Zusammenhang mit weiteren sportpolitischen Aktivitäten, angedachten PR-Maßnahmen des DOSB und ggf. weiteren aufzulegenden Sonder- / Hilfsprogrammen.