Laut Bund-Länder-Beschluss der Bundesregierung zur Corona-Pandemie muss der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern ab dem 2. November geschlossen werden. Das gilt auch für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt.