Droht Emder Vereinen das Aus?

Keine Einnahmen durch Feste, teilweise Austritte der Mitglieder: Immer wieder ist zu hören und zu lesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie Vereine in Deutschland von der Insolvenz bedroht sind. Gibt es in Emden auch schon Anzeichen dafür? Kann der Stadtsportbund (SSB) Emden Hilfestellungen in diesem Fall geben? Was ist wichtig, wenn eine Insolvenz droht?

„Ich muss sagen, dass wir zum Glück noch keine solche Nachrichten für unsere Vereine erhalten haben“, sagte der SSB-Vorsitzende Hans-Jürgen Wehmhörner. Und er hofft darauf, dass die Vereine nicht erst aktiv werden, wenn es zu spät ist. „Es wäre sicherlich gut, wenn wir vom Stadtsportbund informiert werden, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, es aus dem Brunnen zu holen ist ungleich schwerer.“ Ohne ins Detail zu gehen, sagte Wehmhörner, dass bedrohte Vereine und der SSB sicherlich gemeinsam etwas auf die Beine stellen können. Wie das im einzelnen aussehen kann, ist natürlich auch von Fall zu Fall unterschiedlich.

Peter Bartsch , Emder Rechtsanwalt und Notar, sagte, dass es in Emden keinen Anwalt für Insolvenzrecht geben würde. Auch er sieht die Emder Vereine noch nicht bedroht. Bartsch selbst hat zwar zu Zeiten seiner Arbeit in einer Auricher Kanzlei einen „Interessenschwerpunkt“ Insolvenzrecht inne gehabt. Doch: „Wir begleiten in unserer Kanzlei in Emden aber keine Insolvenzverfahren, dazu bräuchte man unter anderem einen Betriebswirt oder einen Bilanzbuchhalter, der dann auch die wirtschaftliche Seite des Vereins beleuchtet.“

Wenn ein Verein in die Insolvenz gehen muss, weil er überschuldet oder Zahlungsunfähig ist, muss der Vorstand einen Insolvenzantrag stellen. Allerdings kann der Vorstand auch haften, wenn durch den zu frühen Insolvenzantrag dem Verein die Möglichkeit genommen wird, sich zu sanieren. Der Vorstand muss sich also über die wirtschaftliche Lage des Vereins genau informieren.

Wichtig ist es auch, dass der Vereinsvorstand persönlich haftet, wenn er den Insolvenzantrag zu spät stellt und den Gläubigern ein Schaden dadurch entsteht. Jedes einzelne Vorstandsmitglied ist verantwortlich, das gilt auch, wenn die Vereinsmitglieder von einem Insolvenzantrag abraten. Vereinsmitgliedschaften bestehen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter, eine Kündigung der Mitgliedschaft ist aber weiterhin möglich.

Was die Vorstände der Emder Vereine wahrscheinlich zurzeit beschäftigt, beschreibt Rainer Oortgiese , 1. Vorsitzender von Spiel und Sport Emden ganz gut. „Finanziell haben wir keine Sorgen, da außer den normalen Energiekosten gegenwärtig keine Ausgaben anstehen. Natürlich haben wir auch keine Einnahmen, außer den Beitragszahlungen unserer Mitglieder, die weiter mit unserem Verein solidarisch sind.“ Oortgiese hofft auf eine baldige Rückkehr zum Sport. „Da der Breitensport unter dem Aspekt der sozialen Kontakte und der allgemeinen Gesundheitsförderung sehr wichtig ist und entsprechende Hygienekonzepte entwickelt wurden oder vorliegen, benötigen wir dringend Perspektiven seitens der Verbände und der Politik. Es wäre sehr wünschenswert, dass wir in absehbarer Zeit wieder auf die Sportplätze zurückkehren können. Das gilt auch für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen wie Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen.“