Informationen zur Sportstättenbauförderung
Auch im Jahr 2014 stehen für den Bereich des StadtSportBundes
Emden wieder Sportstättenbaumittel für Instandsetzungen,
Sanierungen und Erweiterungen von Sportstätten zur Verfügung.
Regelmäßig anstehende Unterhaltungs- bzw. Reparaturkosten können
jedoch nicht gefördert werden.
Die förderfähigen Gesamtkosten einer Maßnahme
müssen nach den Richtlinien mindestens 7.500 €
betragen.
Die Baumaßnahmen können mit höchstens 20 %
(je nach Antragsvolumen und zur Verfügung stehendem Budget)
des LandesSportBundes
Niedersachsen und bis zu 30
% der Stadtverwaltung Emden
bezuschusst werden.
Falls Sie sich mit einer Sportstättenbaumaßnahme für
Ihren Verein befassen, empfehlen wir, im Stadium der
Vorplanung frühzeitig in der Geschäftsstelle des
StadtSportBundes nähere Auskünfte einzuholen.
Downloads /
Vordrucke für die Beantragung und Abwicklung
einer Baumaßnahme befinden sich unten auf
dieser Seite.
Abgabetermin
Bitte beachten Sie, dass die Anträge für 2014 mit den
erforderlichen Unterlagen
bis spätestens 10. Oktober
2013
in der Geschäftsstelle des
StadtSportBundes abzugeben sind.
Später eingehende Anträge können leider erst im Jahr 2015
berücksichtigt werden.
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus
Die Förderung aus Sportstättenbaumitteln erfolgt nach Maßgabe
der Richtlinie des LandesSportBundes Niedersachsen e. V.
Wir bitten, diese bei der Vorbereitung eines Antrages zu
beachten.
Hierbei ist zu bedenken, dass nach der neuen Richtlinie zwischen 3
verschiedenen Antragsarten unterschieden wird.
Sportstättenbaurichtlinie: klicken Sie hier
Vordrucke zum downloaden
Antrag auf Zuschuss für eine
Baumaßnahme
Antrag auf Auszahlung des Zuschusses vom LSB
Nachweis über Arbeitsleistungen /
Handdienste
Ausgabenzusammenstellung / Auflistung der
Rechnungen
Verwendungsnachweis / Endabrechnung
Einfache Schlußrechnung (Zuschuss des LSB unter 5.000
€)
