StadtSportBund Emden e.V.
Sportstättenbau
http://www.ssb-emden.de/sportstaettenbau.html

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Informationen zur Sportstättenbauförderung

Auch im Jahr 2012 stehen für den Bereich des StadtSportBundes Emden wieder Sportstättenbaumittel für Instandsetzungen, Sanierungen und Erweiterungen von Sportstätten zur Verfügung.
Regelmäßig anstehende Unterhaltungs- bzw. Reparaturkosten können jedoch nicht gefördert werden.

Die förderfähigen Gesamtkosten einer Maßnahme müssen nach den Richtlinien mindestens 7.500 € betragen.
Die Baumaßnahmen können mit höchstens 20 % (je nach Antragsvolumen und zur Verfügung stehendem Budget) des LandesSportBundes und bis zu 30 % der Stadtverwaltung Emden bezuschusst werden.

Falls Sie sich mit einer Sportstättenbaumaßnahme für Ihren Verein befassen, empfehlen wir, im Stadium der Vorplanung frühzeitig in der Geschäftsstelle des StadtSportBundes nähere Auskünfte einzuholen. 

Downloads / Vordrucke für die Beantragung und Abwicklung einer Baumaßnahme befinden sich unten auf dieser Seite.

Abgabetermin

Bitte beachten Sie, dass die Anträge für 2012 mit den erforderlichen Unterlagen
bis spätestens 31. Oktober 2011
in der Geschäftsstelle des StadtSportBundes abzugeben sind.
Später eingehende Anträge können leider erst im Jahr 2013 berücksichtigt werden.

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Die Förderung aus Sportstättenbaumitteln erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie des LandesSportBundes Niedersachsen e. V. (neu ab 01.01.2011).
Wir bitten, diese bei der Vorbereitung eines Antrages zu beachten.
Hierbei ist zu bedenken, dass nach der neuen Richtlinie zwischen 3 verschiedenen Antragsarten unterschieden wird.
Sportstättenbaurichtlinie: klicken Sie hier

Vordrucke zum downloaden

Antrag auf Zuschuss Baumaßnahme: Bestandssicherung bis 25.000 €
Antrag
auf Zuschuss Baumaßnahme: Bestandssicherung ab 25.000 €
Antrag
auf Zuschuss Baumaßnahme: Bestandsentwicklung ab 25.000 €
Erläuterungen zur Nachhaltigkeit
Antrag auf Auszahlung des Zuschusses vom LSB
Nachweis über Arbeitsleistungen / Handdienste
Ausgabenzusammenstellung / Auflistung der Rechnungen
Verwendungsnachweis / Endabrechnung (Vordruck wird neu erstellt)
Einfache Schlußrechnung (Zuschuss des LSB unter 5.000 €)